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Sicherheit durch Einlagensicherungsfonds

Mit Einlagensicherung meint man gesetzliche und freiwillige Maßnahmen zum Schutz von Geldbeträgen, die von Kunden bei Banken z. B. als Bankguthaben eingelagert werden (in Deutschland bilden hierzu das Kreditwesengesetz sowie Eigenkapitalvorschriften ein Regelwerk). Banken können insolvent werden, aber dies sollte eben gerade nicht dem Vermögen von Dritten, nämlich hier: den Anlegern zum Schaden werden. Historisch entstammt dieser bankseitige Gedanke in Deutschland aus dem Jahre 1937, als die "Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds" (des dt. Genossenschaftsverbandes) gegründet wurden. 1966 nun wurde die erste Sicherungseinrichtung mit bundesweiter Gültigkeit (für private Banken) gegründet. Zwanzig Jahre später trat zunächst eine Empfehlung der EU-Kommission inkraft, dass Banken gemeinschaftliche Sicherungssysteme errichten sollten – 1997 wurde dies zu einer verbindlichen Richtlinie.

Sicherheit bei Bank Einlagen

Wenn Banken zu Konzernen oder Gruppen zusammengeschlossen sind, haften sie gegenseitig – seien es Mutter- und Tochtergesellschaften, Mitglieder der Sparkassengruppe oder Genossenschaftsbanken. Hier besteht die Institutssicherung, die sämtliches Geschäftsvermögen einbezieht, genauso wie auch Schuldenverschreibungspapiere. In Deutschland geht es hier um das "Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz", welches die EU-Bestimmungen umsetzt. Pro Kunde und Konto sind hier maximal 50.000 Euro (ab 01.01.2011: 100.000 EUR) geschützt – allerdings betrifft dies nur Banken mit Hauptsitz in Deutschland; andere Banken jedoch stehen ebenso deutschen Verbrauchern zur Verfügung. Anders in Schweden: Dort werden auch Filialen von Banken nicht mit Hauptsitz in Schweden in Einlagensicherungsabstimmungen bzw. - maßnahmen hineingenommen. Dort sind 500.000 schwedische Kronen (ein annähernd gleicher Wert wie in Deutschland und auch in Großbritannien mit 50.000 britischen Pfund) abgesichert. In einem Bereich von 20 bis 70 tausend Euro versichern die im Folgenden benannten Länder die Einlage: Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Österreich, Spanien, Ungarn – ein Wert von (unwesentlich) größer oder gleich 100.000 Euro treffen hier auf Belgien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg und die Niederlande zu. In Österreich sind entsprechende Vorschriften erst 2009 in Kraft getreten, nachdem bereits Banken Insolvenz angemeldet hatten. Privatpersonen und Unternehmer werden hier unterschiedlich behandelt.

Zusätzliche Sicherungseinrichtung in Deutschland

Über diese Mindestanforderungen hinaus, die gesetzlich festgeschrieben sind, bestehen nun Einlagensicherungen, die darüber hinaus Kundeneinlagen sichern: Dies sind (in Deutschland) Einlagensicherungsfonds der örtlichen Bankenverbände – sie zahlen alles an Kundenschaden, welcher sich höher als die o. g. Beträge beläuft.

Es sind bei den privaten Banken alle Guthaben voll gesichert – dies funktioniert in der Praxis so, dass jede Bank, die über ein Eigenkapital von über 5 Millionen Euro verfügt, jedem Konto und Inhaber sogar einen Schutz bis zu 1,5 Millionen Euro zusichert. Es gibt sicherlich auch die – seltenen – Fälle, dass Banken aus dem Einlagensicherungsfonds ausscheiden. Hier jedoch besteht gegenüber Anlegern eine Frühwarnpflicht, sodass diese sich frühzeitig zurückziehen können.

Weitere Einlagensicherung

Kleinere Banken, die nicht einem Einlagensicherungsfonds angegliedert sind, finden seit 1998 Schutz über die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH". Hier sind es jedoch lediglich 20.000 Euro pro Bankkunde (sollte es sich um Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen handeln): Die öffentliche Hand und andere Banken sind ausgeschlossen. Einlagen, die in diesem Zusammenhang geschützt werden, sind Spareinlagen, Termineinlagen, Sichteinlagen und Sparbriefe. Nicht geschützt sind hier Inhabereinlagenzertifikate und Inhaberschuldverschreibungen. Was hier als Einlage gesichert wird, betrifft auch deutsche Kreditinstitute mit Sitz in einem anderen EU-Staat. Umgekehrt greift die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" nicht: wenn es um ausländische Banken geht, die ihre Tätigkeit in Deutschland durchführen.

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