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Vorfälligkeitsentschädigung bei Festgeld

Entscheidet sich Jemand, sein erspartes Geld bei einer Bank in Form von einem Festgeldkonto anzulegen, dann gehen sowohl der Anleger wie auch die Bank einen Vertrag ein, der nicht nur Rechte sondern auch Pflichten für beide Seiten hat.

Zur Pflicht der Bank zählt, dass diese für das angelegte Festgeld für einen festen vereinbarten Zeitraum regelmäßig bis zum Laufzeitende des Vertrages Festgeldzinsen zu Gunsten des Anlegers fließen lässt. Der Anleger hat also somit ein Recht auf diese regelmäßigen Festgeldzinsen.

Zu den Pflichten des Anlegers zählt das Laufzeitende der Geldanlage einzuhalten. Doch manchmal geraten Anleger in nicht vorhersehbare Situationen, wie etwa eine Arbeitslosigkeit oder andere finanzielle Nöte und sie müssen ihre Anlage früher kündigen und eine vorzeitige schriftliche Kündigung einreichen. Der Anleger kann den vereinbarten Vertrag vorfristig kündigen, aber damit geht der Anleger der Bank gegenüber auch eine Verpflichtung ein und zwar die der Vorfälligkeitsentschädigung. Hier hat die Bank das Recht für das vorfristige kündigen des Anlegers entsprechende Vorfälligkeitszinsen ein zufordern. Die Fälligkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht gesetzlich geregelt und somit kann ein Kreditinstitut hier willkürlich agieren.

Ein Anleger entscheidet sich sein Geld auf längerfristige Zeit bei der Bank festzuschreiben. Für diesen längeren Zeitrahmen erhält der Anleger als Gegenleistung eine höhere Verzinsung, aber als Voraussetzung auch die Option dass dieses Geld der Bank eben wirklich langfristig zur Verfügung stehen soll. Die Bank wiederum vergibt dieses Geld in Form von Darlehen an andere Kunden weiter, mit einem höheren Zins als das der Festgeldanlage. Hier erarbeitet sich die Bank einen Gewinn. Daraus resultiert die Wirtschaftlichkeit eines Bankinstitutes.

Muss der Kunde seine Anlage früher kündigen, erhält die Bank Schaden in ihrer Wirtschaftlichkeit. Die Bank muss sich nun anderweitig innerhalb eines kurzen Zeitraumes "neues Geld beschaffen" und oft zahlt das Geldinstitut dafür dann noch höhere Zinsen als dem Anleger für seine Anlage. Diese Anschaffung erfolgt meistens über Hypothekenbriefe oder Ähnliches. Da dieses Geldgeschäft für die Bank teurer ist, wird die Rentabilität in Frage gestellt. Dem Bankinstitut entstehen zusätzliche Kosten, diese wiederum muss sie dann dem Anleger in Rechnung stellen. Diese Kosten nennt man Vorfälligkeitsentschädigung.

Generell beruht die vorzeitige Auszahlung der Festgeldanlage an den Kunden alleine auf der Freiwilligkeit der Bank. Denn eigentlich wurde vertraglich eine Laufzeitdauer vereinbart. Auf ein Recht einer vorfristigen Kündigung kann der Anleger nur dann zurück greifen, wenn dies im Vertrag auch so berücksichtigt wurde. Die Höhe der errechneten Vorfälligkeit durch die Bank ist oftmals streitig. Bei der Errechnung der Entschädigung für diese Vorfälligkeit kann eine Bank zwischen zwei Methoden wählen.

Die Aktiv - Aktiv Methode

Der Anleger zahlt an die Bank den für diese entgangenen Gewinn, falls diese sich Geld für einen höheren Zins besorgen muss. Zuzüglich der Gebühren für den Arbeits- und Verwaltungsaufwand der aus dieser vorzeitigen Kündigung dem Kreditinstitut entstanden ist. Die Zinsausschüttung an den Anleger entfällt entsprechend der durch die Kündigung verkürzten Laufzeit dann ebenfalls niedriger aus.

Die Aktiv- Passiv Methode:

Die Bank beschafft sich das benötigte Geld kurzfristig aus anderweitigen Möglichkeiten, die sich eben innerhalb dieser kurzen Zeit für das Institut ergeben, das kann in Form von Hypothekenbriefen sein. Die Bank nimmt dabei keine Rücksicht auf die Höhe der Mehrkosten. Ziel ist ausschließlich rasch an das benötigte Geld zu gelangen. Diese Mehrkosten werden zuzüglich der entstandenen Gebühren für den Arbeits-und Verwaltungsaufwand dem Anleger dann in Rechnung gestellt. Eine Zinsausschüttung bei der vorzeitig gekündigten Festgeldanlage ist ebenfalls wie bei der Aktiv - Aktiv Methode entsprechend der Laufzeitkürzung geringer.

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