Finanzseite24.de Finanzinformationen seit 2002

Lohnt sich ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Kaum in einem anderen Land existieren so viele Regelungen bezüglich der Einkommensbesteuerung wie in Deutschland. Vermutlich deshalb stehen nicht wenige Bürger dieser Thematik kritisch gegenüber – einfach aufgrund seiner Kompliziertheit. Doch Fakt ist: Sich mit den grundlegendsten steuerlichen Themen zu beschäftigen und auszukennen, kann zweifellos von persönlichem Vorteil sein. So beispielsweise mit den Regelungen bezüglich des sogenannten Freistellungsauftrages für Kapitalerträge.

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Mithilfe von Freistellungsaufträgen ist es möglich, Kapitalerträge von der sogenannten Abgeltungssteuer zu befreien. Auf diese Weise kann jeder Steuerpflichtige pro Kalenderjahr bis zu 801 Euro an Kapitalerträgen freistellen, die dann vom Kreditinstitut steuerfrei gutgeschrieben werden. Während für Alleinstehende dafür eine Höchstgrenze von 801 Euro gilt, verdoppelt sich dieser Betrag für zusammen veranlagte Ehegatten auf 1602 Euro. Für alle ab 2009 getätigten Anlagen spielt dabei keine Rolle mehr, ob es sich bei den erwirtschafteten Erträgen um Zinserträge oder Kursgewinne handelt. Der dafür genutzte Freistellungsauftrag für Kapitalerträge muss direkt gegenüber der kontoführenden Bank oder Sparkasse gestellt und kann bei Bedarf auch auf verschiedene Institute verteilt werden. Die jeweils geltenden Höchstgrenzen dürfen jedoch nicht überschritten werden, da seitens des Finanzamtes sonst Steuerhinterziehung unterstellt werden könnte.

Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen?

In der Praxis kommt es durchaus vor, dass die Stellung des Freistellungsauftrages schlichtweg vergessen oder aus sonstigen Gründen nicht gestellt wird – zum Beispiel aus Unwissenheit. Dabei ermöglicht ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge wie beschrieben komplett steuerfreie Gutschriften von Erträgen. Einen Freistellungsauftrag rückwirkend zu erteilen ist leider nicht möglich. Eine steuerliche Betrachtung möglicher Kapitalzuwächse sollte aus diesem Grund Bestandteil jeder Anlageüberlegung bzw. jedes Anlageberatungsgespräches sein. Denn einen entsprechenden Auftrag zu stellen und als Anleger anschließend Erträge ohne Steuerabzug zu erhalten, ist zweifellos die unkomplizierteste Methode steuerfreier Erträge. Auch wenn es nach einer eventuellen Besteuerung immer noch die Möglichkeit eines Ausgleichs über die Einkommensteuererklärung gibt. An eine entsprechende Freistellung der Erträge zu denken lohnt sich für den Anleger deshalb zweifellos.

Der Sparerfreibetrag

Jedem Sparer steht ein sogenannter Sparerfreibetrag zu. Dieser Sparerfreibetrag beträgt seit 2009 ganze 801 Euro pro Person. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Sparerfreibetrag somit auf 1602 Euro. Erst wenn der Sparerfreibetrag - auch oft Sparerpauschbetrag genannt - überschritten wird, ist wirklich Steuer zu zahlen.

Höhe der Kapitalertragssteuer

Kommt es zur Besteuerung der erwirtschafteten Zinserträge bzw. Kursgewinne, wird die Steuer berechnet und direkt vom Kreditinstitut ans zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Abgeltungssteuer berechnen ist nicht schwer. Sie beläuft sich auf 25% der erzielten Kapitalzuwächse. Hinzu kommt der sogenannte Solidaritätszuschlag (kurz „Soli“), welcher den Abzug nochmals um 5,5% bezogen auf den Steuerbetrag erhöht. Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag sorgen zusammen für einen effektiven Steuerabzug von knapp 26,4%. Wie bereits kurz erwähnt, kann bei fehlendem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge eine eventuell zu unrecht angefallene Steuer im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und wird vom Finanzamt gegebenenfalls erstattet bzw. steuerlich berücksichtigt.

Um von vornherein Abzüge zu verhindern, sollte die Möglichkeit von Freistellungsaufträgen genutzt werden. Zur Ermittlung der nötigen Freistellungssummen können Anleger Freistellungsauftrag Rechner verwenden, welche zukünftige Erträge prognostizieren und die Stellung eines solchen Auftrages erleichtern. Denn die Schwierigkeit für den Anleger liegt darin, dass er den zukünftigen Ertrag seiner Geldanlagen möglichst genau abschätzen muss. Zwar ist es nicht von Nachteil, höhere Summen freizustellen als nötig. Doch wird die gesamte persönliche Freistellungssumme – also 801 Euro bzw. 1602 Euro – weitgehend ausgeschöpft, kann es schwierig werden, wenn Anleger Anlagen bei mehreren Kreditinstituten nutzen und deshalb ihre Freistellungssummen aufteilen. Im Rahmen verzinslicher Anlagen mag es noch relativ leicht möglich sein, die Summen zukünftiger Zinserträge genau zu bestimmen. Werden Fondsanlagen genutzt, kommen Anleger allerdings kaum um die Nutzung von Freistellungsauftrag Rechner herum, wenn die nötige Freistellungssumme genau errechnet werden soll. Denn dadurch, dass Fonds unterschiedlich hohe steuerpflichtige Ausschüttungen haben können, ist die Stellung des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge in diesen Fällen meist etwas komplizierter. Dennoch lohnt es sich wie beschrieben trotzdem, Freistellungsaufträge zu nutzen. Anleger sollten diese Möglichkeit grundsätzlich nicht auslassen.

× Home Festgeld Vergleich Tagesgeld Vergleich Tagesgeldrechner Girokonto Vergleich Zinsrechner Zinseszins Rechner Sparkonto / Sparzinsen Online Banking SW Ratgeber Investmentfonds Finanzierung Information Blog