Zahlungskontengesetz – mehr Transparenz für Kunden

Zahlungskontengesetz kostengünstiges Basiskonto
Zahlungskontengesetz kostengünstiges Basiskonto

Seit Anfang November 2018 ist die letzte Stufe des Zahlungskontengesetzes in Kraft getreten. Die erste Stufe wurde bereits zu Beginn 2016 gestartet:
Aber was ist eigentlich das Zahlungskontengesetz?

Wie so oft kommt der Anstoß nicht von der Bundesregierung sondern aus dem Europaparlament. Mit dem Zahlungskontengesetz (ZKG) setzt die Bundesregierung diese EU-Richtlinie um. Kurz gesprochen garantiert das Zahlungskontengesetz jeder Person die Möglichkeit ein Girokonto zu führen. Dies muss auch ohne festen Wohnsitz möglich sein. Hintergrund ist es, dass eine normale Lebensführung ohne ein Girokonto zu besitzen, in der heutigen Gesellschaft kaum mehr möglich ist. Aus diesem Grund muss jede Bank, die Girokonten anbietet auch ein sogenanntes Basiskonto. anbieten.

Was ist ein Basiskonto?

Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto welches die grundlegenden Funktionen wie Bargeld Ein- / Auszahlungen, Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften anbietet. Allerdings kann es nur auf Guthabenbasis geführt werden. Ein Basiskonto ist allerdings nicht unbedingt kostenfrei. Banken sollen für Basiskonten nur ein angemesssenes Kontoführungsentgelt verlangen. Das ist natürlich etwas schwammig.

Mit dem Zahlungskontengesetz zu mehr Wettbewerb?

Viele Bankkunden hatten bereits schon einmal einen Blick auf einen Girokontenvergleich gewagt, aber dann doch vor dem Aufwand zurückgeschreckt. Auch ein Girokontowechsel wurde im Rahmen des Zahlungskontengesetzes bereits vor knapp zwei Jahren vereinfacht. So können Bankkunden deutlich einfacher ihr Girokonto wechseln, da der Aufwand hierfür nicht mehr bei den Kunden hängen bleibt. Der Aufwand bleibt bei den Banken, die für den Kunden seine Vertragspartner (Telefonanbieter, Versorger für Gas und Strom, etc. von der neuen Bankverbindung informieren müssen. So werden Lastschriften dann direkt vom neuen Konto abgebucht.

Mehr Transparenz bei den Kosten fürs Girokonto

Auch sollen die Kosten für ein Bankkonto transparenter werden. Seit November müssen die Banken die Kosten, die dem Kunden entstehen präzise aufschlüsseln und ausweisen. Darunter fallen neben den Kosten für Überweisungen, Lastschriften, Bargeldabhebungen, Kunden / Kreditkarten auch Kontoauszüge. Und das nicht pauschal in dem Preisverzeichnis, sondern individuell für jeden Kunden. Auch müssen die Banken ihre Kunden bezüglich der Anzahl und der Standorte von Geldautomaten aufklären, bei denen die Kunden kostenlos Bargeld abheben können.
Dies soll auch den Wettbewerb zwischen den Banken ankurbeln, denn bisher wissen viele Kunden gar nicht, wie viel sie ihr Girokonto im Jahr tatsächlich kostet.

Fazit

Werden den Kunden die Kosten des eigenen Kontos präzise aufbereitet, so denken viele wahrscheinlich anders über ihr eigenes Zahlungskonto. Dies könnte sie motivierenüber einen Girokontovergleich einen günstigeren Anbieter zu finden.