Was ist die Abgeltungssteuer - Kapitalertragssteuer?
Im Bereich der Finanzen und Steuern ist es oft schwierig den Überblick zu behalten. Daher wollen wir Ihnen im Folgenden nun einige Informationen zu der Abgeltungssteuer geben.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer wurde bereits im Jahr 2009 in der BRD gesetzlich verankert, es handelt sich hierbei um eine sogenannte Quellensteuer. Diese Steuer wird unter anderem auf Kapitalerträge erhoben, daher auch Kapitalertragssteuer genannt. Es gibt einen sogenannten Sparer Pauschbetrag, gehen die Erträge aus Kapitalanlagen über diesen hinaus wird darauf eine Steuer in Höhe von 25 Prozent pauschal erhoben. Ziel ist es alle Erträge aus einer Kapitalanlage in Deutschland unter Berücksichtigung des Freibetrag einheitlich zu versteuern. Mit der Einführung dieser Steuer wurde es vor allem auch ausländischen Investoren leichter gemacht, Geld in Deutschland anzulegen. So werden die Steuern gleich in dem Land erhoben, in dem die Erträge entstanden sind und im internationalen Vergleich liegt der Steuersatz von 25 Prozent im Mittelfeld. Für die Bundesrepublik bedeutet dies zusätzliche Einnahmen, auch aus dem Ausland.
Vor der Einführung dieser Steuer im Jahr 2009 war es so, dass Erträge aus Kapitalanlagen und Kursgewinne zu untersschiedlichen Steuersätzen besteuert wurden. Für deutsche Anleger ergibt sich also mit der Einführung der Abgeltungssteuer nun der Vorteil, dass alle Erträge, die sie in einem Jahr erzielen, einheitlich besteuert werden und die Abführung einfacher gestaltet wurde. Aber es ergeben sich auch Nachteile, für einige Anleger, gerade im Risikobereich, ist die steuerliche Belastung erheblich gestiegen.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag im Einzelnen?
Die Steuer gilt für alle Personen, die in Deutschland gemeldet und so unbeschränkt steuerpflichtig sind. Ist ein Anleger in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, muss dieser auch nur die Erträge, die bei innländischen Kapitalanlagen entstanden sind, versteuern. Die Freibeträge sind für alleinstehende und verheiratete unterschiedlich festgelegt. Hat eine ledige oder alleinstehende Person Erträge aus Kapitalanlagen, die über die Freigrenze von 801 Euro hinausgehen zahlt er auf diese Erträge die Abgeltungssteuer. Bei verheirateten Paaren liegt diese Freigranze bei 1.602 Euro jährlich. Gehen also die Erträge über 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro hinaus, wird der gesamte Betrag, der darüber liegt pauschal mit der Steuer belastet.
Was fällt unter die zu versteuernden Erträge?
Grundsätzlich wird die Steuer auf alle Erträge erhoben, die aus Kapitalanlagen entstanden sind erhoben. Dazu gehören zum Beispiel Zinsen auf Tagesgeld oder Festgeld Konten, festverzinste Wertpapiere, Kapitalerträge aus Aktienanlagen oder Investmentfonds. Auch Gewinne aus privaten Verkäufen von Wertpapieren, Investmentanteilen oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften fallen unter die Steuerpflicht. Auch Erträge, die aus Kapitalanlagen im Ausland erzielt wurden müssen versteuert werden.
Der Freistellungsauftrag für die Kapitalertragssteuer
Jede Person ist bereits ab der Geburt dazu berechtigt, einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge einzureichen. Dieser wird direkt beim Kreditinstitut gestellt. Sie haben auch die Möglichkeit die Freigrenzen auf verschiedene Kreditinstitute zu verteilen, wenn Sie insgesamt Ihre Freibeträge einhalten. Das Kreditinstitut wird dann nur die Kapitalertragssteuer für die Kapitalerträge, die über dem gestellten Freistellungsauftrag für Kapitalerträge liegen versteuern lassen und die Kapitalertragssteuer ans Finanzamt abführen.
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt?
Durch die Änderungen 2009 wurde auch die Entrichtung der Abgeltungssteuer vereinfacht, so ist es nicht mehr nötig, die Erträge aus den einzelnen Kapitalanlagen in der Steuererklärung anzugeben. Die pauschale Kapitalertragssteuer von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlages und gegebenfalls der Kirchensteuer wird direkt von dem zuständigen Bankinstitut des Kunden an den Staat abgeführt. Insgesamt kann die Kapitalertragssteuer also auf eine Höhe von 28 Prozent ansteigen. Werden also Gewinn aus Kapitalanlagen erzielt, werden alle Erträge die über dem Freibetrag liegen, pauschal mit 25 Prozent plus dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer besteuert und diese Summe wird dann direkt an den Fiskus abgeführt.