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Rentenbesteuerung - immer mehr Menschen müssen im Alter ihre Rente versteuern

Mit Beginn des Jahres 2005 trat in Deutschland das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen in Kraft, heute besser bekannt unter der Kurzbezeichnung Alterseinkünftegesetz. Damit veränderte sich die Besteuerung von Renten erheblich.

Ziel des Gesetzes

Die Notwendigkeit, das bisherige Recht zu verändern, entstand aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002. Es entschied, dass die unterschiedliche Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpensionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei und beauftragte die Bundesregierung, diese Ungerechtigkeit bis zum Jahr 2005 zu beseitigen. Mit dem Alterseinkünftegesetz ist das geschehen.

Änderungen der Rentenbesteuerung

Auch vor Inkrafttreten der neuen Regelung wurden Steuern auf Altersrente und Betriebsrente erhoben, aber nur auf die Hälfte der Renteneinkünfte. Ab dem Jahr 2005 wird dieser Anteil Schritt für Schritt erhöht und immer mehr Menschen müssen ihre Rente versteuern. Dieser einmal festgelegte zu versteuernde Anteil wird dann für die restlichen Lebensjahre des Rentners festgeschrieben. In Zahlen bedeutet das: Beschäftigte, die 2006 in das Rentenalter eintreten, müssen schon 52 Prozent versteuern, 2007 sind es dann 54 Prozent, 2008 schon 56 Prozent. Bis zum Jahr 2020 steigt der Anteil der zu versteuernden Rente jeweils um zwei Prozent, dann wird man bei einer Rentenbesteuerung von 80 Prozent angelangt sein. In den Folgejahren beträgt die Steigerung dann nur noch ein Prozent, so dass Arbeitnehmer im Renteneinstiegsjahr 2040 ihre gesamte Rente versteuern müssen. Zum Ausgleich dieser nachgelagerten Besteuerung der Rentenversicherung erhielten die Arbeitnehmer die Möglichkeit, höhere Aufwendungen für die Altersvorsorge in den jährlichen Steuerklärungen geltend zu machen. Dadurch sinkt also im Arbeitsleben die Lohnsteuerbelastung, dafür darf man dann im Alter die Rente versteuern..

Rentenbesteuerung der Betriebsrenten

Für die betriebliche Altersvorsorge gab und gibt es auch heute unterschiedliche Möglichkeiten: über eine Unterstützungskasse, über eine Direktzusage, über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sowie über eine Direktversicherung. Verwirrend ist, dass es bezüglich der Rentenbesteuerung dieser Betriebsrenten unterschiedliche Bestimmungen gibt. Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, werden oft anders behandelt als Verträge nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes. Zu berücksichtigen ist auch, dass für die Betriebsrenten auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig sind.

Höhe der Rentenbesteuerung

Die Höhe der Steuern auf Altersrente und Betriebsrente richten sich nach dem persönlichen Steuersatz des Rentners. Freibeträge werden berücksichtigt. Anders als bei einem Arbeitnehmer werden jedoch bei der Rentenzahlung keine Beträge für die Steuer einbehalten und abgeführt. Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie aufgrund der niedrigen Rentenzahlungen nicht steuerpflichtig sind. Sobald aber weiteres Einkommen dazukommt, zum Beispiel wenn bei einem zusammen veranlagten Ehepaar der Partner noch Lohneinkommen erzielt, wenn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden oder wenn Betriebsrenten ausgezahlt werden, ist die Freibetragsgrenze schnell erreicht und der Rentner wird steuerpflichtig. Berechnen kann man die Rentenpflicht am schnellsten mit der sogenannten Jahresbruttorente. Die Lohnsteuerhilfevereine haben berechnet, dass bei Rentnern mit dem Renteneintrittsjahr 2005 unter einer Jahresbruttorente von 19.100 Euro keine Steuer anfällt, bei dem Eintrittsjahr 2011 liegt die Grenze nur noch bei 15.700 Euro. Bei Ehepaaren verdoppeln sich diese Summen. Verstärkt gehen die Finanzämter jetzt dazu über, die Pflicht zur Besteuerung der Renten zu überprüfen. Hier drohen empfindliche Nachzahlungen für viele Ältere.

Rente versteuern? Hilfe zur Rentenbesteuerung

Viele Rentner sind verunsichert. Müssen sie ihre Rente versteuern? Die neuen Vorschriften sind verwirrend. Für alle Betroffenen empfiehlt sich eine umfassende Information zum Thema Besteuerung der Renten. Dazu kann man einen örtlichen Steuerberater kontaktieren oder Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein suchen. Sie helfen auch bei Erstellung der Steuererklärungen. Sinnvoll ist auch der Einsatz einer Steuersoftware. Auch wenn der Steuerstatus einmal berechnet wurde, lohnt sich die jährliche Überprüfung. Schnell kann bei einer Rentenanpassung oder bei Veränderung anderer Einkünfte eine Steuerpflicht entstehen. Die Finanzämter werden häufiger Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung versenden, wenn sie steuerpflichtige Renteneinkommen vermuten. Es ist auch damit zu rechnen, dass künftig Bußgelder und Verspätungszuschläge erhoben werden, wenn die Erklärungen ausbleiben oder zu spät eingereicht werden. Auch Verzugszinsen werden berechnet. Mit einer guten Beratung sollte dem frühzeitig vorgebeugt werden.

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